AGB
REISEVERMITTLUNGSBEDINGUNGEN unseres Reisebüros besserreisen
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrags. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
1.0. Geltungsbereich
1.1. Das Reisebüro besserreisen tritt grundsätzlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter Pauschalreisen auf. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB vereinbart.
1.2. Das Reisebüro besserreisen tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von unserem Reisebüro vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger ausschließlich Anwendung. Diese sind regelmäßig auf den jeweiligen Seiten der Veranstalter einzusehen. Die Reiseleistungen werden von den Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht.
2.0. Anmeldung und Buchung
2.1. Das Reisebüro besserreisen nimmt die Anmeldungen und Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrages mit den Leistungserbringern. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail/online-Dienste) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen.
2.2. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters.
2.3. Sie sind an ihren Buchungsauftrag bzw. Ihre Anmeldung fünf Tage ab dem darauf folgenden Tag gebunden. Unser Reisebüro besserreisen führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter, Hotels und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird. Anmeldungen bzw. Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt. Das Reisebüro besserreisen wird eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung durch den Veranstalter unverzüglich mitteilen.
2.4. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten Einzelleistungen. Das Reisebüro besserreisen übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung, die Qualität oder den Erfolg der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro besserreisen, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit von Aussagen oder Zusicherungen der jeweiligen Reiseveranstalter.
2.5. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangen Buchungsbestätigungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf evtl. Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
2.6. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung des Veranstalters ausdrücklich anerkannt. Bei Anmeldungen über unsere Online-Plattform bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der Geschäfts- und Reisebedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger durch das Anklicken eines hierfür zur Verfügung stehenden Buttons.
3.0. Umbuchungen, Rücktritt bis zum Reisebeginn
3.1. Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir weisen darauf hin: Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
3.2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendungen der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
4.0. Rücktritt
4.1. Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer oder gegenüber unserem Reisebüro zu erklären. Unser Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer beim Reisebüro besserreisen vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen.
4.2 Beachten Sie, dass der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.3. Beim Rücktritt von Linienflugbuchungen nach der Ticketausstellung werden regelmäßig Stornogebühren von 150,- pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr im Einzelfall höher sein. Teilweise kann die Stornogebühr bis zu 100% des Ticketpreises betragen, wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist. Die näheren Bestimmungen werden Ihnen mit der Flugbestätigung mitgeteilt bzw. sind in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
4.4. Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Höhe eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
5.0. Hinweise auf besondere Bestimmungen z.B. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
5.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen.
5.2. Das Reisebüro besserreisen hat keine Aufklärungs-oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes. Für die Beschaffung von Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro besserreisen haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
5.3. Dem Reiseteilnehmer wird daher empfohlen, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
6.0. Haftung des Reisebüros
Das Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit von Reiseleistungen für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.0. Zahlungsverkehr
7.1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Absatz 3 BGB übergeben wird bzw. beim Reiseteilnehmer eingeht. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
7.2. Bei allen anderen vermittelten Leistungen, für die die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
7.3. Reiseleistungen können mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlt werden:
- im Internet
- Kreditkarte
- Überweisung
- nach Absprache
b.) im Reisebüro
- Bankeinzug,
- EC -Karte
- Überweisung
- bar in unserem Reisebüro.
Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Regelungen der Reisveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmungen des Reisteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
7.4. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegenden Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer. Sollten Ihnen - außer in Fällen der Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens zwei Tage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro besserreisen.
8. Verjährung
Stehen Ihnen Ansprüche gegen das Reisebüro besserreisen wegen einer Verletzung von vertraglichen Pflichten zu, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Frist beginnt somit mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.


